Myoreflextherapie, werden die Kosten dafür von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet?

Myoreflextherapie Anwendung (Ihre Rechnungskosten) können von gesetzlichen Krankenkassen nur erstattet werden, wenn Physiotherapeutinnen / Physiotherapeuten es anwenden, auf ein Rezept vom Arzt. Die Behandlungskosten für Ihren Heilpraktiker dürfen die gesetzlichen Krankenkassen nur dann bezahlen, wenn von den Patienten oder den Patientinnen eine private Zusatzversicherung für die Heilpraktikerleistung abgeschlossen wurde. Die Abrechnung des Heilpraktikers oder der Heilpraktikerin muss nach der GbüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) erfolgen. Ansonsten können die gesetzlichen Krankenkassen diese Therapie noch nicht erstatten .
Kategorie Myoreflex