Myoreflextherapie, werden die Kosten dafür von den privaten Krankenkassen erstattet?

Heilpraktikers / Heilpraktikerin können nach der GbüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) abrechnen und die einzelnen Posten auf der Rechnung als Äquivalenzziffern aufführen. Dann können die privaten Kassen diese Ziffern erstatten. Allerdings Es kommt immer darauf an, wie Ihr einzelne Vertrag mit der Krankenkasse gestaltet ist. Die Kosten für die Myoreflextherapie werden von den privaten Krankenkassen noch nicht erstattet, da es für diese noch keine Abrechnungsziffer gibt. Dr. Mosetter arbeitet mit der UNESCO zusammen, damit diese EU weit integriert werden kann. Ansonsten können Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten private Rezepte nutzen, wenn sie die Ausbildung haben und der verordnende Arzt ein Rezept dafür ausstellt.
Kategorie Myoreflex