Myohydrotherapie, werden die Kosten dafür von den privaten Krankenkassen erstattet?

Wenn die Abrechnung des Heilpraktikers oder der Heilpraktikerin nach der GbüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) erfolgt und die einzelnen Posten auf der Rechnung als Äquivalenzziffern aufgeführt sind, können die privaten Kassen diese Ziffern erstatten. Allerdings kommt es immer darauf an, wie der einzelne Vertrag gestaltet ist. Die Kosten für Myohydrotherapie werden von den privaten Krankenkassen noch nicht erstattet, da es dafür noch keine Abrechnungsziffer gibt. Ansonsten können Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten Rezepte nutzen, wenn sie eine entsprechende Ausbildung haben und der verordnende Arzt ein Rezept ausstellt.
Kategorie Myohydro