Myohydrotherapie werden die Kosten dafür von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet?

Die Kosten für Myohydrotherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen nur erstattet, wenn Physiotherapeuten es anwenden, auf ein Rezept vom Arzt. Kosten für Heilpraktiker dürfen die gesetzlichen Kassen nur bezahlen, wenn von den Patienten und Patientinnen eine private Zusatzversicherung für Heilpraktiker abgeschlossen wurde und die Abrechnung des Heilpraktikers oder der Heilpraktikerin nach der GbüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) erfolgt. Ansonsten erstatten die gesetzlichen Kassen die Therapie noch nicht.
Kategorie Myohydro